Die Feuerwehr ist kein Verein, sondern eine "Körperschaft öffentlichen Rechts" und somit an gesetzliche Bestimmungen gebunden.


Zu den Aufgaben einer Feuerwehr zählen u. a.:

  • Brandschutz (vorbeugend und abwehrend)
  • technische Hilfeleistung (Abwehr von Gefahren für Mensch, Tier, Sachgüter und Umwelt)
  • Katastrophenschutz (Elementarereignisse)
  • Mitwirkung zur Erhaltung der Schlagkraft

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