Mit Wirkung vom 10. April 2020 tritt, wie in vielen Bezirken Österreichs auch, auch im Bezirk Grieskirchen die Waldbrandschutzverordnung in Kraft.

Die Verordnung gilt bis zum 31. Oktober 2020.


Bitte beachten sie im besonderen, dass:

⇒ in den Waldgebieten sowie in deren Gefährdungsbereichen jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten ist

⇒ der Gefährdungsbereich überall dort gegeben ist, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen


Die ganze Verordnung kann hier nachgelesen bzw. heruntergeladen werden.

Zusätzliche Informationen