Bereits am Freitag, den 05.08.2022, untersagte die Polizei einem türkischen Lenker die Weiterfahrt, da er Gefahrgut geladen hatte, das so nicht transportiert werden hätte dürfen. Am Samstagmittag wurden dann die Feuerwehren Meggenhofen, Kematen am Innbach und Wallern zu Umladearbeiten alarmiert.

Kurz zur Vorgeschichte:
Aus der Feuerwehr unbekannten Gründen, wurde der LKW seitens Polizei (ADR-Abteilung) zur Kontrolle auf den Kontrollparkplatz an der A8 in Kematen am Innbach heraus gewunken. Dort stellten die Beamten fest, dass der als Stückguttransport gekennzeichnete LKW, ca. 16 Tonnen verschiedenste Gefahrstoffe geladen hatte. Ua. auch den Stoff mit der UN-Nummer: 3234. Dieser Stoff hätte nur gekühlt, bei max. 25°C, transportiert werden dürfen, da er bereits bei 40°C gefährlich zu reagieren beginnen hätte können. Bei fast 35°C Außentemperatur hätte für einen fatalen Zwischenfall nicht viel gefehlt! Weder war der Auflieger kühlfähig, noch waren Temperaturmessungen möglich bzw. vorgesehen.

Da der Kontrollparkplatz im Gemeindegebiet von Kematen am Innbach liegt, wurde seitens der Behörde zunächst der Kommandant der Feuerwehr Kematen am Innbach über diesen Sachverhalt telefonisch in Kenntnis gesetzt. Dieser wiederum verständigte den Kommandanten der Feuerwehr Meggenhofen, da der Kontrollparkplatz im Einsatzgebiet der Feuerwehr Meggenhofen, die für diesen Streckenabschnitt auf der A8 die "Hauptfeuerwehr" ist, liegt.
Mehr oder weniger gemeinsam wurde die weitere Vorgehensweise abgeklärt. In Abstimmung mit der Behörde und der Polizei wurde das Umladen des Stoffes in einen Kühlanhänger festgelegt.

Die Feuerwehr Kematen am Innbach, die zwischenzeitlich bereits einen Kühlanhänger organisiert hatte, ließ dann um kurz nach Mittag zusätzlich die Feuerwehren Meggenhofen und Wallern alarmieren.
Gemeinsam wurden die Paletten mittels der Ladebordwand des Wechselladefahrzeuges "umgeladen", bevor die eigentliche besondere Gefahrgutpalette, ca. 600kg, abgeladen und in den Kühlanhänger umgeladen werden konnte.

Da der Stoff auf Grund der abgekühlten Wettersituation glücklicherweise keine Wirkung zeigte, konnten sämtliche Arbeiten ohne besondere Schutzvorkehrungen durchgeführt werden.

Fazit: 
Dieser gesamte Aufwand hätte verhindert werden können, hätte die verladende Firma ihre Sicherheitsvorschriften eingehalten! Dieser Stoff hätte niemals auf einen ungekühlten Transport geschickt werden dürfen.

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